Das ZSP Projektverfahren

Hier haben wir Ihnen eine kurze Übersicht zum Projektverfahren und den grundsätzlichen Förderkriterien zusammengestellt.

  • Förderfähige ZSP-Maßnahmen müssen an dem Gesundheitsbegriff der WHO, dem Konzept der strukturellen Prävention und der Lebensstilakzeptanz ausgerichtet sein. Grundsätzlich förderfähig sind:

    A) regionale und landesweite Maßnahmen für folgende Zielgruppen
    - Schwule, bisexuelle Männer und Männer mit mann-männlichen Sexualkontakten (MSM)
    - Frauen in besonderen HIV-relevanten Lebenssituationen und
    - weitere Personengruppen in besonderen HIV-relevanten Lebenssituationen

    B) landesweite Maßnahmen
    - zur fachlichen Koordination, Vernetzung und Weiterentwicklung der Projekte in den Bereichen "MSM" und "Frauen",
    - zur fachlichen und organisatorischen Umsetzung der regionalen und landesweiten Projektverwaltung (ZSP-Verwaltung),
    - zur Qualitätssicherung und –entwicklung der Aidsarbeit in NRW
    - zur Vernetzung, Koordination und Bündelung von Ressourcen
    - zur Erstellung von Medien, die von landesweiter Bedeutung sind
    - zur Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Maßnahmen 

    Fachliche Rahmenbedingungen
    Die ZSP-Fördermittel ergänzen die Fördermaßnahmen des Landes, die durch Richtlinien festgelegt sind (z.B. Aidshilfe), und sind fachlich abgegrenzt zu den Aufgaben und der Förderung des Bundes (z.B. BZgA-Maßnahmen, Projekte der Deutschen AIDS-Hilfe) und anderer Institutionen. Einen Schwerpunkt der ZSP-Förderung bilden personalkommunikative Präventionsmaßnahmen.
    Strukturelle RahmenbedingungenMaßnahmen, die insbesondere die Kooperation und Vernetzung zwischen unterschiedlichen Projektträgern in einem Arbeitsgebiet unterstützen, sind besonders förderwürdig.
    Epidemiologische, medizinische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen und deren künftige Entwicklungen

    Art und Umfang der Förderung
    Isbesondere die Gewichtung der oben genannten Förderbereiche im Rahmenantrag der Aidshilfe NRW – erfolgen unter Berücksichtigung der epidemiologischen, medizinischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und Trends in NRW. Einbezogen werden hierbei auch die Rückmeldungen der regionalen Mitgliedsorganisationen sowie der Zielgruppen.

    Finanzielle Rahmenbedingungen
    Art und Umfang der Förderung erfolgen unter Berücksichtigung der vom Land NRW zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.

  • Projektcharakter
    Die Maßnahmen müssen einen überschaubaren und abgeschlossenen Projektzeitraum von 12 bis max. 36 Monaten beschreiben.

    Landesbezug
    Die Aufgabenstellung muss so gewählt sein, dass das besondere Landesinteresse und die fachliche Einbindung in die gemeinsamen Arbeitsansätze der Aidshilfe NRW deutlich wird. Die Einbindung in bestehende Vernetzungs- und Organisationsstrukturen auf Landesebene ist Fördervoraussetzung.

    Innovations- oder Modellcharakter (inhaltlich und/oder strukturell)
    Die Maßnahmen lassen erkennen, dass die Bearbeitung neuer Arbeitsfelder und auch die Kreativität, mit der an bekannte Fragestellungen herangegangen wird, ein entsprechendes Gewicht erhalten.

    Nachweis über aktives Bemühen um Alternativfinanzierung (z.B. durch die Kommune)
    Besonders anschlussfinanzierte Projekte – sogenannte Folgeprojekte – müssen einen Nachweis über den Versuch der Sicherstellung von Alternativfinanzierungen erbringen. Das Land NRW will mit den ZSP-Finanzierungen besonders Modellprojekte anstoßen bzw. ermöglichen, die entsprechend in eine andere Finanzierung übergehen sollen.

    Überregional vernetzend
    Um die fachliche Zusammenarbeit und Kooperation zu fördern und Synergieeffekte zu erschließen sind Maßnahmen, die Arbeitsfelder mit Kooperationspartnern in mehreren Regionen gemeinschaftlich umsetzen, besonders förderwürdig.

    Selbsthilfe und ehrenamtliche Arbeit
    Die Einbindung ehrenamtlicher beziehungsweise selbsthilfebezogener Arbeitsansätze ist – so möglich – integraler Bestandteil der Maßnahme.

    Projektevaluation
    Die Evaluation der Maßnahme ist in angemessener und geeigneter Weise zu berücksichtigen.

    Alle Erst- und Folgeanträge müssen mit den entsprechenden Fachbereichen der Landesgeschäftsstelle der Aidshilfe NRW NRW fachlich abgestimmt und - wenn vorhanden - von den zuständigen Landesarbeitsgemeinschaften kollegial beraten werden. Dies dient der Qualitätsentwicklung und fördert die Transparenz. Der ausführliche Beschluss der MV vom 17. April 2004 kann in der LGS angefordert werden.

  • Der Projektbeirat sichtet die Projektanträge aller Antragsteller, orientiert sich bei der Bewertung an den von der Mitgliederversammlung am 17. April 2004 vorgeschlagenen und mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW abgestimmten Kriterien und gibt eine Empfehlung an den Vorstand der Aidshilfe NRW e.V.

    Wenn das Gesamt-Antragsvolumen höher ist als die zu vergebenden Mittel, erstellt der Projektbeirat eine Prioritätenliste. Insbesondere gibt der Projektbeirat auch eine Empfehlung zur Gewichtung der verschiedenen Förderbereiche im Rahmenantrag der Aidshilfe NRW – unter Berücksichtigung der epidemiologischen, medizinischen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in NRW.

    Der Beirat wird vom Vorstand aus dem von den Mitgliedsorganisationen vorgeschlagenen Personenkreis für das jeweilige Förderverfahren berufen. Bei der Berufung dieses Beirats sollen regionale Aspekte (ländlicher Raum, Mittelzentren, Ballungszentren) sowie die Verteilung auf Frauen, Schwule und ggf. Personengruppen in besonderen HIV-relevanten Lebenssituationen berücksichtigt werden. Darüber hinaus beruft der Vorstand zwei externe Beiratsmitglieder. Der Projektbeirat soll in seiner Größe so bemessen sein, dass er arbeitsfähig ist. Er besteht in der Regel aus sechs Mitgliedern.

  • Die Antragstellung muss im Rahmen der allgemeinen ZSP-Förderkriterien erfolgen. ZSP Projektanträge müssen inhaltlich deutlich machen, welche neuen Projektziele für das jeweilige Jahr angestrebt werden. Es ist sachlich nicht ausreichend auf die Weiterführung eines Projekts vaus dem Vorjahr zu verweisen. Grundsätzlich sind Projekte in Übereinstimmung mit den WHO-Kriterien aus der Ottawa-Charta und der Jakarta-Erklärung zur Gesundheitsförderung durchzuführen. 

    Die Antragstellung kann nur noch online erfolgen. Die Antragstellung muss bis zum 31. August des Jahres abgeschlossen sein.

    Damit dies reibungslos funktioniert, ist es erforderlich, dass Sie zunächst unter dem Menüpunkt "Terminvereinbarung" einen Beratungstermin zu Ihrem zu beantragenden ZSP-Projekt mit uns vereinbaren. Eine Beratung mit den jeweiligen Fachbereichen in der Landesgeschäftsstelle der Aidshilfe NRW ist zwingend notwendig. Ist diese erfolgt, erhalten Sie von uns die entsprechenden Zugangsdaten zum Online-Antragsformular.

    Das ZSP-Online-Antragsverfahren wird ab Mitte Juni eines jeden Jahres online gestellt werden.

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